Was ist die Sanierungsoffensive?
Österreich soll bis spätestens 2040 klimaneutral werden. Unter dem Motto „Raus aus Öl und Gas” unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wesentliche Maßnahmen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung. Dafür wurden insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Dabei ist zwischen Maßnahmen im Bereich des Sanierungsschecks und Maßnahmen unter dem weit gefassten Überbegriff thermische Gebäudesanierung zu unterscheiden. Während sich der Sanierungsscheck ausschließlich an Privatpersonen richtet, gelten für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden andere Voraussetzungen. In diesem Artikel wollen wir uns mit den Möglichkeiten befassen, die Ihnen als Haus- oder Wohnungseigentümer, aber auch als Mieter zur Verfügung stellen.
Sanierungsscheck für mehrgeschossige Wohnbauten
Förderungsfähig sind privat genutzte Gebäude, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden. Das BMK unterstützt hierbei umfassende Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard, bei denen Außenwände oder Geschossdecken gedämmt werden sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren.
Wer darf Förderungen beantragen?
Gebäudeeigentümer eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit mindestens drei Wohneinheiten oder deren bevollmächtigte Vertretung, wie etwa Dr. Peter Dirnbacher Immobilientreuhand und Hausverwaltung Wien. Förderungen sind allerdings nur für Gebäude in Österreich möglich. Die Antragstellung erfolgt online über die Website der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), zu finden unter www.umweltfoerderung.at.
Wie hoch sind die Förderungen?
Die Förderung beträgt 50 Euro/m² Wohnnutzfläche. Sollten Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden, kann sich der Betrag auf 75 Euro/m² erhöhen, sofern es sich um mindestens 25 % aller gedämmten Flächen handelt. Der Maximalbetrag liegt bei 30 % aller förderungsfähigen Kosten.
Welche Maßnahmen werden konkret unterstützt?
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Sanierungsscheck für Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser
Für eine Förderung infrage kommen umfassende Sanierungen nach guten Standards, nach Klimaaktiv-Standards sowie Einzelbauteil-Sanierungen und Teilsanierungen, die eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % zur Folge haben. Auch in diesem Fall muss das Gebäude älter als 20 Jahre sein. Infrage kommen nur Leistungen, die seit dem 1. Jänner 2021 erbracht wurden.
Wer darf Förderungen beantragen?
Dieser Sanierungsscheck richtet sich an Eigentümer und Miteigentümer sowie an Mieterinnen und Mieter eines Reihenhauses oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Die Einreichung darf ausschließlich durch Privatpersonen erfolgen.
Wie hoch sind die Förderungen?
Je nach Sanierungsart kann die Förderung insgesamt zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro betragen. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen werden auch in diesem Fall besonders unterstützt und können eine höhere Förderung zur Folge haben. Es gilt eine Grenze von maximal 30 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten.
Welche Maßnahmen werden konkret unterstützt?
Dämmung der Außenwände
Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Wie lange gilt die Aktion?
Förderungen können vorerst bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden, eine Verlängerung der Aktion scheint jedoch wahrscheinlich. Denn: Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde vom Bund bereits ein Rahmen für weitere Förderung in der Höhe von 1.140 Millionen Euro gesetzlich verankert.